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Welche Zukunft für die Ausbildung der Richter und des Justizpersonals innerhalb der EU?

Kolloquium der Richter und Staatsanwälte – Ecole Nationale de la Magistrature - Bordeaux, © Chrystèle Lacène Kolloquium der Richter und Staatsanwälte – Ecole Nationale de la Magistrature - Bordeaux © Chrystèle Lacène
  • Von: 21.07.2008
  • Bis: 22.07.2008
  • Ort: Bordeaux, Ecole nationale de la magistrature
Bei der Konferenz soll Bilanz gezogen werden über die bestehenden Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten, um davon ausgehend deren künftige Leitlinien festzulegen.

Bei der am 21./22. Juli stattfindenden Konferenz zur Zukunft der Aus- und Fortbildung der Richter und des Justizpersonals in Europa werden sich die Diskussionen vor allem mit den gemeinsamen Kenntnissen und Werten, aber auch mit den spezifischen Anforderungen an die Justizbediensteten beschäftigen.

Die französische Präsidentschaft hofft, dass sich bei dieser Konferenz die beim informellen Treffen des Rates für Justiz und Inneres am 7. und 8. Juli begonnenen Überlegungen zum Thema Aus- und Fortbildung der Richter und der Justizbediensteten vertiefen lassen, damit der Ministerrat vor Ende des Halbjahres eine Resolution zum Thema Ausbildung verabschieden kann.

Seit dem Gipfel der Staats- und Regierungschefs in Tampere (Finnland) im Jahr 1999 haben EU-Mitgliedstaaten zivil- und strafrechtliche Entscheidungen von Richtern eines anderen Mitgliedstaates zu vollstrecken: Es gilt der sogenannte Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung. Kraft dieses Grundsatzes muss ein Richter eines Mitgliedstaates der Union eine in einem anderen Mitgliedstaat ergangene richterliche Entscheidung so anerkennen als handle es sich um eine in seinem Land getroffene Entscheidung und ihr dieselbe Rechtswirkung zuerkennen.

So muss beispielsweise ein von einer rumänischen Justizbehörde erlassener europäischer Haftbefehl gegebenenfalls in Frankreich vollstreckt werden. Das heiβt ein französische Richter muss die Entscheidung eines rumänischen Richters ausführen.

Die Umsetzung dieses Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung setzt großes gegenseitiges Vertrauen zwischen den Richtern und Justizbediensteten der Union voraus. Doch dieses gegenseitige Vertrauen lässt sich nicht verordnen. Es entspringt dem Gefühl, einer gemeinsamen Rechtskultur anzugehören, und ist unter anderem in der Gewissheit verankert, dass alle Richter und Justizbedienstete über eine ausreichende Ausbildung verfügen.

Um eine bessere Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung zu ermöglichen, ist es daher wichtig, eine gemeinsame Rechtskultur zu entwickeln und die Kenntnisse der Mitgliedstaaten einander anzunähern.

Zu diesem Zweck wurden bereits bedeutende Anstrengungen unternommen. Es bestehen jedoch nach wie vor noch große Mängel im Bereich der Aus- und Weiterbildung, vor allem auf folgenden Gebieten:

  • Aktualisiert am: 12.11.2008
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