Bericht von der Konferenz „Aus- und Fortbildung der Richter und Justizbediensteten“
- Datum: 22.07.2008
- Ort: Bordeaux
Am 21. und 22. Juli kamen auf Einladung von Frau Rachida DATI die Akteure der justiziellen Ausbildung in Europa in Bordeaux zusammen, um auf lange Sicht ein europäisches Aus- und Fortbildungswesen zu schaffen.
Zu dieser Konferenz kamen in der Ecole Nationale de la Magistrature (nationale Richterschule) in Bordeaux Richter, Staatsanwälte, Gerichtsschreiber, Anwälte, Gerichtsvollzieher, Notare sowie Verantwortungsträger aus dem europäischen Strafvollzugs- und Lehrbereich zusammen. Die Redebeiträge von Jacques Barrot, dem Vizepräsidenten der Europäischen Kommission und Kommissar für Justiz, Freiheit und Sicherheit, von Diana Wallis, der Vizepräsidentin des Europäischen Parlaments, sowie der Justizminister aus den Niederlanden, Luxemburg und der Tschechischen Republik trugen zur Festlegung eines gemeinsamen Sockels für die justizielle Aus- und Fortbildung in Europa bei.
Der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung von Gerichtsbeschlüssen innerhalb der EU setzt voraus, dass jeder Richter einer Entscheidung eines ausländischen Kollegen dieselben Wirkungen zugesteht wie einer in seinem eigenen Land ergangenen Entscheidung. Dieser Grundsatz macht eine umfassendere Kenntnis des europäischen Rechts und der Rechtssysteme der übrigen Mitgliedstaaten unerlässlich. Es wurde betont, dass das gegenseitige Vertrauen – ohne das der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung in der Praxis nicht anwendbar ist – ständig gepflegt werden müsse, damit die justizielle Zusammenarbeit funktionieren kann. Die Europäische Kommission bekräftigte ihren Willen zur weiteren Unterstützung der Aus- und Fortbildungsmaßnahmen auf europäischer Ebene, verwies aber auch darauf, dass Gemeinschaftsmittel nur ergänzend zu Geldern der Mitgliedstaaten bereitgestellt werden könnten.
Die Verantwortlichen der Rechtshochschulen, der Ministerien und der in der Praxis Tätigen stellten Überlegungen zu den Werten an, die den Justizakteuren Europas als Grundlagen für eine gemeinsame Rechtskultur dienen könnten.
Anschließend wurde über die Mindestkenntnisse diskutiert, die allen in der Union gemeinsam sein müssten. Die Teilnehmer waren sich darüber einig, dass die bestehenden Kenntnisse des Europäischen Rechts und der Rechtssysteme der übrigen Mitgliedstaaten nicht ausreichend sind. Die Zweckmäßigkeit der Beherrschung einer Fremdsprache wurde hervorgehoben, da sie direkte Kontakte zwischen den Experten ermögliche.
Die Rechtsberufe, die die Aus- und Fortbildung ihrer Mitglieder auf unabhängige Art und Weise organisieren, sprachen sich auch für eine mit den Richtern gemeinsam erfolgende Erarbeitung von Schulungsmodulen und Lehrmaterial aus.
Des Weiteren herrschte Einigkeit über die Notwendigkeit, bestehenden Schulungseinrichtungen, insbesondere dem Europäischen Netz für Justizielle Aus- und Fortbildung, umfangreichere Mittel zur Verfügung zu stellen, um so zu einem echten "Erasmusprogramm für Richter" in Europa zu gelangen.
- Aktualisiert am: 23.07.2008


