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Erklärung der Präsidentschaft im Namen der Europäischen Union zu den politischen Gefangenen in Eritrea

  • Datum: 18.09.2008

Am 18. September 2001 wurden elf Persönlichkeiten, Mitglieder des Parlaments und der Volksfront für Demokratie und Gerechtigkeit, der einzigen politischen Partei Eritreas, verhaftet. Einige Tage später wurden auch zehn unabhängige Journalisten festgenommen. Seitdem wurden andere Personen verhaftet und eingesperrt, ohne angeklagt zu werden und ohne ihr Recht auf einen ordnungsgemäßen Prozess ausüben zu können.

Trotz mehrfacher Aufrufe vonseiten der internationalen Gemeinschaft, einschließlich der EU, sowie mehrerer Regierungs- und Nichtregierungsinstanzen, die sich mit den Menschenrechten befassen, werden diese Gefangenen immer noch ohne Anklagegrund und ohne die Möglichkeit auf einen freien und gerechten Prozess festgehalten. Keiner von ihnen wurde einem Richter vorgeführt, während das eritreaische Gesetz eine Vorführung der Gefangenen innerhalb von achtundvierzig Stunden nach ihrer Festnahme verlangt. 

Die Behandlung dieser Personen und das Fehlen von Informationen über den Ort ihrer Haft, die Bedingungen ihrer Haft und ihren Gesundheitszustand sind außerdem nicht gemäß der in mehreren internationalen Verträgen, die von der Regierung Eritreas ratifiziert wurden, wie der Internationale Pakt der Vereinten Nationen über bürgerliche und politische Rechte und andere internationale Erklärungen, wie die von der Generalversammlung der UNO am 14. Dezember 1990 angenommene Resolution 45/111 zu den Grundprinzipien für die Behandlung der Gefangenen, vorgesehenen Verpflichtungen.

Die Europäische Union ist weiterhin tief besorgt über die schwerwiegenden Verletzungen der grundlegenden Menschenrechte, die die Regierung des Staates Eritrea weiterhin begeht, in Missachtung der Verpflichtungen, die ihr kraft des nationalen und internationalen Rechts obliegen. Die Europäische Union bedauert zutiefst, dass bis heute noch keinerlei positive Entwicklung in diesem Bereich festgestellt werden konnte und fordert die Regierung des Staates Eritrea inständig auf, Informationen über den Ort der Haft, die Bedingungen der Haft und den Gesundheitszustand dieser Gefangenen mitzuteilen. Außerdem ermahnt die Europäische Union die Regierung des Staates Eritrea, es den Gefangenen zu erlauben, Besuch von ihrer Familie, einem Anwalt und Arzt ihrer Wahl zu empfangen. Die Europäische Union ermahnt sie auch, alle politischen Gefangenen bedingungslos freizulassen.

Die Bewerberländer Türkei, Kroatien* und ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien*, die Länder des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses und potenziellen Bewerberländer Albanien, Bosnien und Herzegowina und Montenegro, die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden EFTA-Länder Island, Liechtenstein und Norwegen sowie die Ukraine, die Republik Moldau, Armenien und Georgien schließen sich dieser Erklärung an.

*Kroatien und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien nehmen weiterhin am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess teil.

  • Aktualisiert am: 10.12.2008
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