Erklärung des Vorsitzes im amen der Europäischen Union zur Lage der Angehörigen religiöser Minderheiten in Iran
- Datum: 26.09.2008
Die Europäische Union ist äußerst besorgt über die Verschlechterung der Bedingungen für die freie Glaubens- und insbesondere die freie Religionsausübung in Iran, wo der auf Angehörige religiöser Minderheiten ausgeübte Druck sich in den letzten Monaten verstärkt hat.
Die Festnahme von zum Christentum übergetretenen Iranern und Mitgliedern der Bahai-Gemeinde seit April beunruhigt die Union zutiefst. Sie fordert ihre sofortige und bedingungslose Freilassung sowie die Einstellung jeglicher gegen sie gerichteter Art von Gewalt oder Diskriminierung.
Zahlreiche Quellen berichten, dass Angehörige der christlichen, bahaitischen, sufitischen und sunnitischen Minderheiten in Iran unter regelmäßiger Verfolgung einschließlich Beschlagnahme ihres Besitzes, Schändung ihrer Gebetsstätten, Inhaftierung und zahlreichen gegen sie gerichteten Gewaltakten zu leiden haben, bei denen sie mitunter sogar in Lebensgefahr geraten.
Die Europäische Union bekundet ihre Besorgnis angesichts des Beschlusses des iranischen Parlaments, einen Gesetzesentwurf zu prüfen, der für den Abfall vom Islam die Todesstrafe vorsieht. Sollte dieses Gesetz angenommen werden, würde es einen schweren Angriff auf die Religions- und Glaubensfreiheit darstellen, die das Recht, den Glauben zu wechseln, und das Recht, keiner Religion anzugehören, mit einschließt. Es würde gegen Artikel 18 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte verstoßen, der von Iran in freiem Entschluss ratifiziert wurde, und das Leben einer Reihe von Iranern gefährden, die festgenommen wurden und ohne Gerichtsverfahren seit mehreren Monaten wegen ihrer religiösen Überzeugungen gefangen gehalten werden.
Die Europäische Union appelliert an die Islamische Republik Iran, die Prüfung dieses Gesetzes nochmals zu überdenken, sämtliche wegen ihrer Glaubenszugehörigkeit inhaftierter Personen freizulassen und allen ihren Bürgern die uneingeschränkte und freie Religions- und Glaubensausübung zu garantieren.
Die Bewerberländer Türkei, Kroatien* und ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien*, die Länder des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses und potenziellen Bewerberländer Albanien und Montenegro, die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden EFTA-Länder Island, Liechtenstein und Norwegen sowie die Ukraine und die Republik Moldau schließen sich dieser Erklärung an.
* Kroatien und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien nehmen weiterhin am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess teil.
- Aktualisiert am: 20.12.2008

