Rat "Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz"
- Datum: 02.10.2008
- Ort: Luxemburg
Das erste Treffen des Rates "Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz" (EPSCO) unter französischer Ratspräsidentschaft findet am 2. Oktober 2008 in Luxemburg statt.
Die zuständigen Minister der 27 EU-Mitgliedstaaten werden das Treffen mit einem Meinungsaustausch über den Zwischenbericht der Flexicurity-Mission beginnen.
Am 14. Dezember 2007 beschloss der Europäische Rat die gemeinsamen Flexicurity-Prinzipien, welche der EPSCO-Rat am 5. Dezember 2007 angenommen hatte.
Der Rat lud die EU-Mitgliedstaaten dazu ein, diese Prinzipien bei der Ausarbeitung und Umsetzung ihrer nationalen "Flexicurity-Strategien" zu berücksichtigen. Auf Anfrage des Rates setzte die Europäische Kommission gemeinsam mit den sozialen Partnern und in Zusammenarbeit mit der slowenischen und der französischen EU-Ratspräsidentschaft eine Flexicurity-Mission ein. Die Rolle dieser Mission, deren Vorsitz der französische Senator Gérard Larcher innehat, ist es, die Aneignung gemeinsamer Prinzipien durch die in diesem Bereich tätigen Personen zu fördern. Der Zwischenbericht der Mission, der in seiner endgültigen Form während des EPSCO-Rates am 15. und 16. Dezember präsentiert wird, zieht eine erste Bilanz der Besuche, welche die Mission in Frankreich, Schweden, Finnland, Polen und Spanien durchgeführt hat.
Im Anschluss daran werden die Minister eine Orientierungsdebatte über die vorgeschlagene Richtlinie zur Umsetzung des Gleichbehandlungsprinzips auβerhalb des Bereiches Beschäftigung, welche von der Europäischen Kommission im Rahmen der neue Sozialagenda präsentiert wurde, führen.
Dieser neue Text wurde von der Kommission vorgeschlagen, um gegen direkte und indirekte Diskriminierung aufgrund von Religion oder religiösen Überzeugungen, einer Behinderung, aufgrund des Alters oder der sexuellen Orientierung in den Bereichen Sozialschutz, Gesundheitsvorsorge und Behandlung, im Bildungswesen und beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen zu vorzugehen.
Beim Sozialschutz sollten die Minister schlieβlich in Bezug auf den Vorschlag zur Verordnung über die Koordinierung der nationalen Sozialversicherungen in der noch offenen Frage der Arbeitsunfälle zu einer Übereinkunft kommen. Diese Verordnung wurde 1971 eingeführt. Sie garantiert die Rechte, welche mit den verschiedenen Risiken der sozialen Sicherheit verbunden sind, für die Gesamtheit der versicherten Personen und deren Familienmitglieder, die sich in einen von ihrem Ursprungsland abweichenden Staat begeben, und erleichtert so die Mobilität. Die Verordnung wird aktuell überarbeitet, nicht nur, um die bestehenden und oft komplizierten Regelungen zu vereinfachen, sondern auch zur Verbesserung der Beziehungen zwischen den Sozialversicherungsträgern und den Nutzern. Eine Übereinkunft in dieser Frage wird die bereits vollbrachte Arbeit ergänzen. Die restlichen Teile der Verordnung über die verschiedenen Risiken der sozialen Sicherheit waren bereits Gegenstand einer Übereinkunft, die in vorangegangenen Sitzungen des Rates erzielt wurde.
Zusammenfassung
- Aktualisiert am: 23.12.2008


