Bekämpfung des Kinderhandels: Was kann in der Europäischen Union getan werden?
- Datum: 16.10.2008
- Ort: Paris
Auf Initiative des Secours Catholique, des Kollektivs "Gemeinsam gegen den Menschenhandel", Caritas Europa und Internationalis sowie des weltumspannenden Netzwerkes Coatnet treffen sich Experten aus mehr als 30 Ländern zum Europäischen Tag gegen den Menschenhandel, um gemeinsam zu versuchen:
- die Beziehungen zwischen Nichtregierungsorganisationen und öffentlichen Institutionen bei der Bekämpfung des Menschenhandels auf nationalem, europäischem und internationalem Niveau zu fördern, indem sie sich auf bereits bestehende europäische und internationale Instrumente stützen und Vorschläge auf nationalstaatlicher und EU-Ebene formulieren,
- die Staaten zur Ratifizierung des Übereinkommens des Europarates zur Bekämpfung des Menschenhandels zu bewegen und sich seiner Anwendung in den Mitgliedstaaten zu versichern,
- die Unterstützung europäischer Parlamentarier zu erhalten, damit eine Weiterverfolgung des Themas während zukünftiger EU-Ratspräsidentschaften ins Auge gefasst werden kann,
- die Öffentlichkeit für den Menschenhandel und seine verschiedenen Formen zu sensibilisieren: häusliche Sklaverei, sexuelle Ausbeutung, Zwangsarbeit, Organhandel usw.
Das Übereinkommen des Europarates zur Bekämpfung des Menschenhandels trat am 1. Februar 2008 in Kraft. In diesem Zusammenhang ist es zweckdienlich, die verschiedenen bestehenden Hindernisse herauszuarbeiten und die für eine tatsächliche Umsetzung des Übereinkommens notwendigen Veränderungen zu planen.
Der Europarat und die Europäische Union, ebenso wie andere europäische Instanzen, haben seit mehr als zehn Jahren auf allen Ebenen Maβnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels umgesetzt: Texte, Prävention, Sensibilisierung der Mitgliedsstaaten und zentraler Akteure, Kampagnen, Verbesserung der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit usw. Diese Maßnahmen stellen ein echtes Engagement für die Menschenrechte dar; sie bleiben jedoch unvollständig, da sie, wie auch das kürzlich ratifizierte Übereinkommen, den Kindern wenig Beachtung schenken. Gerade die Frage des Handels mit Minderjährigen ist aber besonders heikel, weil sie von Natur aus schutzlose Individuen betrifft, die eines hohen und spezifischen Schutzes bedürfen.
So gibt es zahlreiche Verträge und Konventionen, die die Notwendigkeit betonen, vor allem das Wohl der Kinder zu beachten. Der erste Schutz der Kinder gegen den Handel ist der Respekt ihrer Grundrechte so, wie sie aus der Europäischen Menschenrechtskonvention und dem Internationalen Übereinkommen über die Rechte des Kindes hervorgehen. Alle Kinder müssen ohne Diskriminierung folgende Rechte ausüben können: Recht auf Privat- und Familienleben, Recht auf Nichtausbeutung, darauf, kein Opfer des Menschenhandels in allen seinen Formen, geschützt und versorgt zu werden. Sie sollten auβerdem von dafür ausgebildetem Personal versorgt, nicht eingesperrt oder ohne Grund festgehalten werden und sie besitzen das Recht auf rechtlichen Beistand.
Der Vizepräsident der Europäischen Kommission Jacques Barrot wird die Veranstaltung beschließen. Die Fotoausstellung wird am Ende des Tages von der französischen Justizministerin Rachida Dati eingeweiht.
- Aktualisiert am: 18.12.2008


