Erklärung des Vorsitzes im amen der Europäischen Union zu Troy Davis, der im US-Bundesstaat Georgia zum Tode verurteilt ist
- Datum: 22.10.2008
Die Europäische Union bedauert zutiefst, dass der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten die von Troy Davis – einem 1991 im Bundesstaat Georgia zum Tode verurteilten US-amerikanischen Staatsbürger – eingelegte Berufung abgelehnt hat, und dass die zuständigen Behörden im Anschluss an diese Entscheidung einen neuen Hinrichtungstermin (27. Oktober 2008) festgelegt haben.
Die EU ist der Ansicht, dass die Zweifel an der Schuld von Troy Davis, die im Laufe des gesamten Verfahrens aufgetreten sind, berücksichtigt werden müssen. Es besteht unter den gegebenen Umständen ein hohes Risiko, dass ein Justizirrtum vorliegt, der nicht wieder gutzumachende Folgen hätte.
Die EU weist darauf hin, dass die Situation von Troy Davis starke Emotionen ausgelöst und zu einer intensiven Mobilisierung der Presse, der öffentlichen Meinung sowie von Vereinigungen und bekannten Persönlichkeiten in den Vereinigten Staaten und in der ganzen Welt geführt hat. Bislang wurde keinem dieser Aufrufe zur Gnade, denen sich die Europäische Union wiederholt angeschlossen hat, Gehör verliehen. Die EU appelliert an die zuständigen Behörden, diesen Aufrufen Folge zu leisten.
Die EU bekräftigt, dass sie die Anwendung der Todesstrafe unabhängig von Ort und Umständen ablehnt.
Sie ist überzeugt, dass der Abschaffung der Todesstrafe für den Schutz der Würde des Menschen und die Achtung der Menschenrechte wesentliche Bedeutung zukommt.
Die Europäische Union ruft daher den Gnadenausschuss erneut förmlich auf, seine Haltung zu überdenken und das Verfahren zur Hinrichtung von Troy Davis auszusetzen sowie seine Strafe umzuwandeln.
Die Bewerberländer Türkei, Kroatien* und ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien*, die Länder des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses und potenziellen Bewerberländer Montenegro und Serbien, die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden EFTA-Länder Island und Liechtenstein sowie die Ukraine, die Republik Moldau und Armenien schließen sich dieser Erklärung an.
* Kroatien und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien nehmen weiterhin am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess teil.
- Aktualisiert am: 15.12.2008

