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Länderübergreifende Betriebsvereinbarungen: Dialog, Rechte, Antizipation von Umstrukturierungen, Akteure

Kongresszentrum in der Cité internationale in Lyon, © Nicolas Robin Kongresszentrum in der Cité internationale in Lyon © Nicolas Robin
  • Von: 13.11.2008
  • Bis: 14.11.2008
  • Ort: Lyon, Centre international des congrès

Im Rahmen der französischen EU-Ratspräsidentschaft veranstalten die Europäische Kommission und das französische Arbeitsministerium am 13. und 14. November 2008 in Lyon eine Konferenz zum länderübergreifenden Sozialdialog.
Diese Veranstaltung soll Gelegenheit geben, die Entwicklung von länderübergreifenden Betriebsvereinbarungen in der Europäischen Union zu untersuchen.

Gegenstand der in fünf Sitzungen unterteilten Konferenz ist die Analyse dieser neuen Form des Sozialdialogs auf europäischer und internationaler Ebene, der Rolle der Akteure, der von ihnen umgesetzten Maßnahmen, ihrer Beteiligung im Rahmen der Umstrukturierungen sowie ihres Beitrags zu neuen Formen der Regulierung. Die Konferenz stützt sich auf die Arbeiten der Europäischen Kommission, auf die in diesem Bereich durchgeführten Studien und auf die Kenntnis der Akteure, die aufgefordert sind, über ihre Erfahrungen zu berichten und zu diskutieren.
An der Konferenz werden außerdem Vertreter der EU-Mitgliedsstaaten, Experten, Wissenschaftler, europäische und nationale Sozialpartner, Vertreter transnationaler Unternehmen sowie deren Vertretungsinstanzen teilnehmen.

In Zusammenhang mit der Internationalisierung der Unternehmen trat die betriebliche Verhandlung auf länderübergreifender Ebene erstmals in den sechziger Jahren in Erscheinung, als die Firmen mit der Frage der Auswirkungen der Globalisierung auf die beruflichen Beziehungen und der Einführung einer Regulierung auf supranationaler Ebene konfrontiert wurden. Das Thema gewann in den Jahren 1970-1980 mit der Entstehung der ersten transnationalen Vertretungsstrukturen der Arbeitnehmer in Form von internationalen Ausschüssen und den ersten Verhandlungen auf europäischer Ebene an Bedeutung. Die Einrichtung europäischer Betriebsräte und die Richtlinie vom 22. September 1994 haben zur Entwicklung einer echten "Verhandlungskultur" auf europäischer und länderübergreifender Ebene geführt, wobei zahlreiche Texte den Rahmen für diese Praxis geschaffen haben. Somit hat der im EU-Vertrag (Artikel 138 und 139) verankerte europäische Sozialdialog seinen Platz auf branchenübergreifender und sektoraler Ebene erobert und organisiert über das aus ihm abgeleitete Recht das Vorgehen in den Betrieben.

Die länderübergreifenden Betriebsvereinbarungen berühren heute unterschiedliche Themen, wie z.B. die Förderung der Menschenrechte, den Schutz von Umwelt und Artenvielfalt, den Sozialdialog auf transnationaler Ebene oder auch die Antizipation von Umstrukturierungen. Diese Vereinbarungen beziehen unterschiedliche Akteure ein, wie z.B. die europäischen oder internationalen Gewerkschaftsverbände, die europäischen Betriebsräte, nationale Organisationen usw. Nach einer von der Europäischen Kommission angefertigten Erfassung bestehen gegenwärtig 150 transnationale Vereinbarungen (60 internationale Rahmenverträgen, 80 europäische Abkommen und 10 gemischte Abkommen).

  • Aktualisiert am: 30.12.2008
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