Rat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)
Jean-Pierre Jouyet, Jonas Gahr-Store
© Conseil de l'Union européenne
- Datum: 13.11.2008
- Ort: Brüssel
Der Europäische Wirtschaftsraum (EWR) wurde 1994 von drei der vier Staaten der Europäischen Freihandelsassoziation EFTA (Liechtenstein, Norwegen und Island) sowie der Europäischen Gemeinschaft gegründet. Lediglich die Schweiz gehört nicht dem EWR an, hat aber bilaterale Abkommen mit der Europäischen Gemeinschaft geschlossen.
Durch den EWR werden die vier Freiheiten, auf denen der EU-Binnenmarkt beruht (Warenverkehrsfreiheit, Dienstleistungsfreiheit, Kapitalverkehrsfreiheit, Personenverkehrsfreiheit), auf die drei EFTA-Länder ausgedehnt, die Mitglieder des EWR sind. Im EWR-Abkommen ist auch eine Zusammenarbeit in den Bereichen Forschung und Bildung vorgesehen. Im Gegenzug müssen die drei EWR-EFTA-Staaten den gemeinschaftlichen Besitzstand in den durch das Abkommen abgedeckten Bereichen, beispielsweise Wettbewerb und staatliche Subventionen, Verbraucherschutz und Umwelt, übernehmen.
Der EWR-Rat besteht gewöhnlich aus zwei Teilen: zunächst einem politischen Dialog mit den Außenministern der drei EFTA-EWR-Länder, sodann dem eigentlichen EWR-Rat.
Der Rat am 13. November 2008 wird dazu beitragen, die Beziehungen zwischen der EU und den drei EWR-EFTA-Staaten in folgenden Bereichen zu stärken:
- Wirtschaft und Soziales, insbesondere Verringerung der wirtschaftlichen Diskrepanzen innerhalb des EWR
- Umwelt und Energie, insbesondere Klimawandel und Arktispolitik
- internationale Fragen wie Afghanistan, Russland und Simbabwe.
- Aktualisiert am: 30.12.2008

