Konferenz "Die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedsstaaten bei der Koordinierung der sozialen Sicherheit stärken"
Bercy
© Ministère de l'économie, de l'industrie et de l'emploi
- Von: 17.11.2008
- Bis: 18.11.2008
- Ort: Paris
Ziel dieser Konferenz ist ein Austausch über die geeigneten Praktiken bei der Zusammenarbeit gegen den Sozialversicherungsbetrug. Sie fügt sich ein in den Rahmen der laufenden europäischen Arbeiten, mit denen das Gleichgewicht zwischen Rechten und Pflichten im Bereich der Sozialversicherung gewahrt werden soll. Sie wird im Rahmen der französischen Ratspräsidentschaft der Europäischen Union durch das französische Ministerium für Haushalt, öffentliche Finanzen und den öffentlichen Dienst organisiert.
Sozialbetrug begehen zum Beispiel Personen, die in einem Land Arbeitslosengeld beziehen und in einem anderen arbeiten. Aber auch die unterlassene Todeserklärung eines Rentenempfängers stellt einen solchen dar. Ebenfalls in dieses Kategorie fallen Betrügereien im Rahmen von Arbeitnehmerentsendungen ins Ausland.
Die Konferenz ist praxisorientiert und baut auf den Erfahrungen der EU-Mitgliedstaaten auf. Teilnehmer sind Beamte, die sich mit der Sozialversicherung von ausländischen Arbeitnehmer befassen, Abgeordnete des Europäischen Parlaments, von solchen Fragen betroffene Sozialpartner, Vertreter von ausländischen Arbeitnehmern und Universitätsvertretern.
Fünf Arbeitssitzungen stehen im Mittelpunkt der Konferenz.
Die erste Sitzung gilt der ad hoc-Arbeitsgruppe "Frauds and Errors" insbesondere den konkreten Problemen, denen die Mitgliedsstaaten im Bereich der Kooperation begegnen.
Die zweite Sitzung soll den rechtlichen und technischen Rahmen für die kommenden Jahre vorstellen (Verordnung 883/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates). Es geht um die Verdeutlichung der neuen Verordnungen und ihres Nutzens für die Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen den Staaten, insbesondere in Bezug auf die Umsetzung des elektronischen Datenaustausches.
Die dritte Arbeitssitzung behandelt den Austausch von Dateien zwischen den Einrichtungen der Sozialversicherungen unter dem Gesichtspunkt des Datenschutzes.
Bei der vierten Sitzung sollen ausgehend von den konkreten Erfahrungen in den Mitgliedsstaaten die geeigneten Praktiken für die Kontrolle im Ausland und im Bereich der Organisation herausgearbeitet werden.
Die Abschlusssitzung der Konferenz wird schließlich die Entwicklungsperspektiven einer Kooperation aufzeigen, wie sie die Mitgliedsstaaten auf der Grundlage der Ergebnisse der vorherigen Sitzungen erwarten können.
- Aktualisiert am: 27.12.2008

