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Die Verträge

Der Vertrag von Paris (EGKS) von 1951


18. April 1951: Unterzeichnung des Gründungsvertrags der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) in Paris
Europa

Mit dem 1951 in Paris unterzeichneten Vertrag über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) schlossen sich Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und die Niederlande zu einer Gemeinschaft zusammen, die das Ziel hatte, den freien Verkehr von Kohle und Stahl und den freien Zugang zu den Produktionsquellen zu organisieren. Die Zusammenlegung der Rohstoffe für die Rüstungsherstellung sollte jeden Krieg zwischen den Mitgliedern der EGKS vom Materialstandpunkt aus unmöglich machen.

Zudem wurde eine gemeinsame Hohe Behörde zur Überwachung des Marktes, der Einhaltung der Wettbewerbsvorschriften und der Transparenz der Preise geschaffen. Aus diesem Vertrag sind die Institutionen hervorgegangen, die wir heute kennen.

Die Römischen Verträge von 1957


25. März 1957: Unterzeichnung der Römischen Verträge
Europa

Am 25. März 1957 unterzeichneten Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und die Niederlande in Rom zwei Verträge:

  • den Gründungsvertrag der Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und
  • den Gründungsvertrag der Europäische Atomgemeinschaft (Euratom).

Ziel des Vertrags zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) war es, durchdie Errichtung eines gemeinsamen Marktes und die schrittweise Annäherung der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten eine harmonische Entwicklung des Wirtschaftslebens in der gesamten Gemeinschaft, eine beständige und ausgewogene Expansion, eine größere Stabilität, eine zügige Steigerung des Lebensstandards und engere Beziehungen zwischen den in dieser Gemeinschaft zusammengeschlossenen Staaten zu fördern. 

Der Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom), die ursprünglich geschaffen wurde, um die Forschungsprogramme der Mitgliedstaaten zum Zwecke einer friedlichen Nutzung der Kernenergie zu koordinieren , ermöglicht heute eine Zusammenlegung des Fachwissens, der Infrastrukturen und der Finanzierungen auf dem Gebiet der Kernenergie. Er gewährleistet die Versorgungssicherheit im Rahmen einer zentralen Überwachung.

Die Einheitliche Europäische Akte von 1986

Mit der Einheitlichen Europäische Akte wurden dieRömischen Verträge reformiert, um dem europäischen Integrationsprozess einen neuen Anstoß zu geben und die Schaffung des Binnenmarktes zu vollenden. Die vom Präsidenten der Europäischen Kommission, Jacques Delors, vorangetriebene Einheitliche Akte änderte die Funktionsprinzipien der europäischen Institutionen und erweiterte die Zuständigkeiten der Gemeinschaft, insbesondere in den Bereichen Forschung und Entwicklung, Umwelt und gemeinsame Außenpolitik.

Der Vertrag von Maastricht über die Europäische Union von 1992

 
7. Februar 1992: Unterzeichnung des Vertrags von Maastricht
Europa

Der Vertrag über die Europäische Union markierte eine neue Etappe im europäischen Integrationsprozess, denn er ermöglichte die Einleitung einer politischen Integration. Er schuf eine Europäische Union, die auf drei „Säulen“ ruht: den Europäischen Gemeinschaften (Einbeziehung der vorangehenden Verträge), der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) und der Polizeilichen und Justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen (PJZ). Der Vertrag führte eine Unionsbürgerschaft ein, stärkte die Befugnisse des Europäischen Parlaments und leitete die Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) ein, die zur Einführung des Euro führte. Ferner wurde die EWG in Europäische Gemeinschaft (EG) umbenannt.

Der Vertrag von Amsterdam von 1997


2. Oktober 1997: Unterzeichnung des Vertrags von Amsterdam
Europa

Der Vertrag von  Amsterdam wurde am 2. Oktober 1997 unterzeichnet und trat am 1. Mai 1999 in Kraft. Dieser Vertrag brachte zahlreiche Fortschritte auf dem Gebiet Freiheiten, Sicherheit und Justiz sowie in Bereichen, die unmittelbar die Rechte, Belange und den Wohlstand des Einzelnen tangieren. Eine zweite Reihe von Neuerungen beinhaltete eine Ausweitung des Felds der gemeinsamen Handelspolitik und die Reform der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP). In Vorbereitung auf die Erweiterung der Europäischen Union um die Länder Mittel- und Osteuropas enthält der Vertrag auch bedeutende Reformen im institutionellen Bereich.

Vertrag von Nizza von 2001


26. Februar 2001: Unterzeichnung des Vertrags von Nizza
Europa

Der Vertrag von Nizza wurde am 26. Februar 2001 unterzeichnet und trat am 1. Februar 2003 in Kraft. Er brachte eine wichtige institutionelle Reform als konkrete Antwort auf die umfangreiche Erweiterung der Europäischen Union um die mittel- und osteuropäischen Länder. Dazu passte der Vertrag von Nizza die vorangehenden Verträge in vier Bereichen an: Umfang und Zusammensetzung der Kommission, Gewichtung der Stimmen im Rat, Erweiterung der Beschlussfassung mit qualifizierter Mehrheit und verstärkte Zusammenarbeit. Er stärkte auch die Rolle des Europäischen Parlaments durch die Ausdehnung des Mitentscheidungsverfahrens.

Vertrag von Lissabon von 2007


13. Dezember 2007: Unterzeichnung des Vertrags von Lissabon, Gruppenphoto
Europa

Der Vertrag von Lissabon wurde von den EU-Mitgliedstaaten am 13. Dezember 2007 unterzeichnet. Der Ratifizierungsprozess ist derzeit im Gang. Der Vertrag von Lissabon ändert die in Kraft befindlichen europäischen Verträge, ohne sie jedoch zu ersetzen. Mit der Stärkung der Rolle der nationalen Parlamente und des Europäischen Parlaments, der Einführung des Initiativrechts für Bürger und klareren Regeln für das Verhältnis zwischen Mitgliedstaaten und EU soll die Demokratie und die Transparenz in der Europäischen Union erhöht werden. Zudem soll durch die Einführung einfacherer Arbeitsmethoden und Abstimmungsregeln die Effizienz der EU verbessert werden. Zur Steigerung der Effizienz und der Demokratie der EU-Organe dienen in erster Linie folgende Änderungen:

  • die Schaffung des Amtes eines Präsidenten des Europäischen Rates, der für eine Amtszeit von zweieinhalb Jahren gewählt wird;
  • die Bestellung eines Hohen Vertreters der Europäischen Union für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik, der gleichzeitig Vizepräsident der Europäischen Kommission ist;
  • die Einführung einer direkten Bindung der Wahl des Kommissionspräsidenten an den Ausgang der Europawahlen;
  • die Verringerung der Zahl der Kommissionsmitglieder;
  • die Einführung neuer Bestimmungen über die künftige Zusammensetzung und Arbeitsweise des Europäischen Parlaments (Ausdehnung des Mitentscheidungs­verfahren; Angleichung des Entscheidungsrecht in Haushaltsfragen an das des Rats der Europäischen Union; Wahl des Kommissionspräsidenten auf Vorschlag des Europäischen Rates entsprechend der aus den Europawahlen hervorgegangenen Mehrheitsverhältnissen).
  
Animation : Vertrag von Lissabon, SIG, Webseite des Premierministers  (FR)                     
 
Eur-lex: http://eur-lex.europa.eu

 

  • Aktualisiert am: 19.09.2008
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